Stromkostenergänzungszuschuss für Privathaushalte
Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein Teil davon. Er steht dann zu, wenn sich der private Stromverbrauch von mehr als 3 hauptwohnsitzgemeldeten Personen durch entsprechend höhere Kosten in einem Stromvertrag für einen Zählpunkt auswirkt.
Das
Formularsystem ist derzeit ausgelastet. Sie wurden daher in die Warteschlange
eingereiht.
Bitte legen Sie sich in der Zwischenzeit Ihre Stromrechnung zurecht, um das Formular
rascher ausfüllen zu können. Sie benötigen außerdem die Namen und die Geburtsdaten
aller Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, die über den gleichen Zählpunkt den Strom
beziehen.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sie werden automatisch weitergeleitet, sobald
das Formular für Sie bereit ist.
Identifikationsnummer oder Prüfnummer ungültig.
Die Identifikationsnummer ähnelt der eines Gewerbes, Land- oder Forstwirtschaft. Bitte loggen Sie sich auf https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag ein.
Die Identifikationsnummer finden Sie auf dem Ihnen elektronisch oder postalisch zugestellten Schreiben.
Die Antragsnummer haben Sie nach dem Absenden des Antrags erhalten. Falls Sie beim Antrag Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie diese auch per E-Mail erhalten.